Aktuelles
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz enthält anders als sein Vorgänger gleich mehrere Maßnahmen, die fast alle Unternehmen betreffen.
Zumindest in Bayern und Nordrhein-Westfalen dürfen sich Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst elektronisch übermitteln, dieses Jahr zwei Monate länger Zeit lassen.
Die Finanzverwaltung veröffentlicht jedes Jahr eine Liste von Verwaltungsanweisungen, die in Zukunft nicht mehr angewendet werden sollen.
Lässt sich das Finanzamt im Verfahren beim Finanzgericht auf eine gütliche Einigung ein, darf es nicht später einen inhaltsgleichen Steuerbescheid mit anderer rechtlicher Begründung erlassen.
Als vorbereitende Maßnahme für die Einführung der Pkw-Maut werden die Steuersätze bei der Kfz-Steuer noch einmal entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission angepasst.
Die Finanzverwaltung warnt vor kostenpflichtigen Angeboten zur Registierung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.