Aktuelles



Selbständige und Unternehmer

Bei der pauschalen Versteuerung der Überlassung von Logenplätzen sind die anteiligen Ausgaben für Leerplätze nicht zu berücksichtigen.
Wenn nachträgliche Änderungen in einem elektronischen Fahrtenbuch nicht in der Datendatei selbst dokumentiert werden, liegt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor.
Ab 2025 sollen Unternehmen nach dem Willen des Fiskus den ersten Schritt zu einer kompletten Erfassung aller Umsätze durch das Finanzamt machen und für B2B-Umsätze nur noch elektronische Rechnungen verwenden.
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt, sodass dieses nun verkündet werden und in Kraft treten kann.
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert zu ermöglichen.
Der Bundesfinanzhof stellt die Folgen des Forderungsverzichts durch den Gesellschafter einer Personengesellschaft klar.


























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Baumann & Feilner

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