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Schadensersatz für falsche Auskunft

Eine Bank muss einem Kunden Schadensersatz leisten, wenn sie falsche Auskünfte gibt.

Für falsche Auskünfte muss eine Online-Bank einem erbosten Kunden einen Schadensersatz von 23.000 Mark zahlen. Das Landgericht Itzehoe ist der Auffassung, dass eine Bank ihre Kunden korrekt über Wertpapiergeschäfte informieren muss, wenn dies für den Kauf- oder Verkaufentschluss des Kunden von Belang ist (Aktenzeichen: 6 O 396/00).

In dem zu verhandelnden Fall hatte eine Direktbank ihrem Kunden zugesagt, dass für Aktienverkäufe vor 10.15 Uhr noch der Kurs vom Vortag gelte. Nachdem der Kurs einer Aktie gesunken war, erteilte der Kunde online einen Verkaufsauftrag, den die Bank auch per Internet und später schriftlich mit dem Vortagskurs bestätigte. Der Verkauf selbst wurde allerdings mit dem aktuellen Kurs ausgeführt, der deutlich niedriger als der bestätigte Kurs war. Auch wenn es sich bei der Zusicherung der Bank um ein eher ungewöhnliches Angebot handelt, ist die Bank daran gebunden und musste nach dem Urteil des Landgerichts den Differenzbetrag an den Kunden auszahlen.



























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