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Zollausgang am Flughafen richtig wählen
Wer den "grünen Ausgang" am Flughafen benutzt, erklärt stillschweigend, keine zu verzollenden Waren bei sich zu haben.
Bevor Sie sich nach der Einreise den Flughafen durch den "grünen Eingang" verlassen, sollten Sie nochmals prüfen, ob Sie auch wirklich keine zu verzollenden Waren dabei haben. Denn allein im Benutzen des Ausgangs für zollfreie Waren liegt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs bereits die stillschweigende Erklärung, keine zu verzollenden Waren einzuführen. Wer gleichwohl zu verzollende Waren im Gepäck mit sich führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Die Bundesrichter hoben in ihrer Entscheidung das von den Zollbehörden verhängte Bußgeld nur deshalb wieder auf, weil die Kläger glaubhaft darlegen konnten, dass sie lediglich einen hinter dem Eingang postierten Zollbeamten nach der Zollpflicht für die eingeführten Waren fragten wollten.