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Wirksamkeit einer unberechtigten Kündigung
Eine Versicherung muss eine unberechtigte Kündigung innerhalb von vierzehn Tagen zurückweisen.
Versicherungen können meist nur unter Einhaltung bestimmter Fristen gekündigt werden. Der Versicherer muss aber nach der Auffassung der Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe eine unberechtigte Kündigung unverzüglich zurückweisen. Als unverzüglich sehen das Gericht nur eine Zurückweisung innerhalb von vierzehn Tagen an, wobei dem Versicherer auch die Beweislast für den Zugang des Rückweisungsschreibens obliegt. Gelingt ihm der entsprechende Nachweis nicht, gilt die Kündigung als akzeptiert.