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Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten gerechtfertigt
Die Erhebung des vollen Krankenkassenbeitrags auf Betriebsrenten von freiwillig gesetzlich Versicherten ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Seit dem 1. Januar 2004 müssen freiwillig gesetzlich Krankenversicherte für ihre Betriebsrenten den vollen Krankenkassenbeitrag bezahlen. Das Bundessozialgericht sieht hierin keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, da auch die gesetzlich Pflichtversicherten den vollen Beitragssatz bezahlen müssen.