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Reiseveranstalter darf eine Anzahlung fordern
Reiseveranstalter dürfen nach der Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung auf den Reisepreis fordern.
Ein Reiseveranstalter darf von seinen Kunden eine Anzahlung für die gebuchte Reise einfordern - vorausgesetzt, die Anzahlung wird erst nach der Übergabe des Sicherungsscheins fällig. Damit scheiterte die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen vor dem Oberlandesgericht Köln. Der Verband störte sich vor allem an der Höhe der in diesem Fall eingeforderten Anzahlung von 20 %. Nach seiner Meinung dürfe die Anzahlung höchstens 10 % des Reisepreises betragen.
Die Richter sahen das jedoch anders: Zum einen müsse der Reiseveranstalter bei der Abwicklung der Reise selbst in der Regel in Vorleistung treten. Und zum anderen kann er bei einem Massengeschäft keine individuelle Bonitätsprüfung vornehmen. Nachdem mit Erhalt des Sicherungsscheins auch eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters abgesichert ist, liegt in der Anzahlung von 20 % keine unangemessene Benachteiligung der Kunden.