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Haftung einer Tuningwerkstatt
Der Betreiber einer Tuningwerkstatt haftet für Motorschäden, die durch das Tuning entstehen, und ist verpflichtet, seine Kunden auf eine geringere Motorlebenszeit hinzuweisen.
Entstehen durch fehlerhaftes Tuning Schäden an einem Motor, haftet dafür natürlich der Werkstattbetreiber. Er ist aber außerdem verpflichtet, von sich aus den Kunden darauf hinzuweisen, dass sich die Lebensdauer des Motors durch das Tuning verkürzen kann. So entschied das Landgericht Coburg über die Schadensersatzklage eines Tuningfans.
In dessen Fall war der Fahrzeugschaden allerdings durch einen defekten Vorkatalysator eingetreten, der bereits vor dem Tuning beschädigt war, und so bekam er denn auch keinen Schadensersatz. Auch die fehlende, grundsätzlich aber erforderliche Aufklärung des Kunden spielte in diesem Fall ausnahmsweise keine Rolle. Zum einen sei der Schaden nicht kausal vom Tuning und der dadurch verkürzten Motorlebenszeit abhängig, zum anderen nahm der Kunde diesen Umstand erkennbar wissentlich hin.