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Mehr Rechte für Flugpassagiere

Eine neue EU-Verordnung räumt Flugreisenden ab 2005 bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen deutlich mehr Rechte ein.

Der EU-Außenministerrat hat eine neue Verordnung verabschiedet, die Flugpassagieren ab dem kommenden Jahr deutlich höhere Entschädigungsansprüche einräumt. Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen die Reisenden wegen Überbuchung oder Annullierung gar nicht fliegen können oder von deutlichen Verspätungen betroffen sind. Noch ist aber nicht ganz klar, wie die Ansprüche im Fall von höherer Gewalt aussehen, wenn also zum Beispiel Terrordrohungen oder schlechtes Wetter für eine Verspätung verantwortlich sind. Die erweiterten Entschädigungsrechte stehen auch Charterpassagieren zu, die zukünftig mit den Gästen von Linienflügen gleichgestellt sind. Für den Eisenbahn- und Fährschiffverkehr plant die EU nun ähnliche Regelungen.

Trotz der neuen Rechte haben aber auch Passagiere weiterhin ihre Pflichten. Pech hatte beispielsweise eine Spanienurlauberin, die einen Kaffee trinken ging, weil ihr die Warteschlange vor dem Check-in-Schalter zu lang war. Als sie schließlich 30 Minuten vor Abflug zurückkehrte, stand sie vor einem geschlossenen Schalter. Das Amtsgericht Bad Homburg wies ihre Klage auf Schadensersatz ab, da die Fluggesellschaft im Flugschein darauf hingewiesen hatte, dass Passagiere spätestens 90 Minuten vor Abflug einchecken müssen. Wegen dieses Hinweises ist die Fluggesellschaft auch nicht verpflichtet, die Schließung des Schalters per Ausruf bekannt zu geben.



























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