Aktuelles



Überbrückungs- und Neustarthilfe werden bis Ende Juni verlängert

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungs- und Neustarthilfe mit unveränderten Konditionen nochmals um drei Monate.

Analog zu den Kurzarbeitsregelungen verlängert die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern auch die bewährten Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni. Die Verlängerung gilt für die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe. An den Bedingungen soll sich im Vergleich zum ersten Quartal nichts ändern.



























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

Telefon: 09273/983-0
Telefax: 09273/983-33

www.baumann-feilner.de
info@baumann-feilner.de