Aktuelles



Erleichterungen für Hochwassergeschädigte in Niedersachsen

Die Finanzverwaltung kommt den Betroffenen des Hochwassers in Niedersachsen Ende Juli mit verschiedenen Maßnahmen entgegen.

Das Niedersächsische Finanzministerium hat steuerliche Verfahrensvereinfachungen geregelt, um den Betroffenen der Überschwemmungen Ende Juli entgegenzukommen. Unmittelbar und erheblich betroffenen Steuerzahlern werden die gleichen Möglichkeiten wie nach der Hochwasserkatastrophe 2013 eingeräumt. Zu den wichtigsten Möglichkeiten gehören die Anpassung der Vorauszahlungen, die Stundung fälliger Steuern bis zum 30. November 2017 sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge.



























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

Telefon: 09273/983-0
Telefax: 09273/983-33

www.baumann-feilner.de
info@baumann-feilner.de