Aktuelles
Rund um die Familie
Das alleinige Sorgerecht für gemeinsame Kinder kann in vollem Umfang nicht alleine aufgrund der großen Entfernung eines Elternteils gegenüber den Kindern zuerkannt werden.
Bei der Berechnung der Unterhaltspflicht ist nicht nur das Eigeneinkommen, sondern auch das restliche Familieneinkommen zur Hälfte zu berücksichtigen.
Ehegatten, die aufgrund ausländischen Rechts bereits einen Ehenamen bestimmt haben, können, wenn für sie deutsches Recht anwendbar wird, ihren Ehenamen erneut bestimmen.
Beide Elternteile haben anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen für den Unterhalt eines volljährigen Schülers in allgemeiner Schulausbildung aufzukommen.
Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt eines erwachsenen Kindes kann auch nach einem Wechsel der Ausbildung fortbestehen.
Fehlt es an der erforderlichen Kompromiss- und Kooperationsbereitschaft der geschiedenen Eltern, so kann deren elterliche Sorge teilweise oder vollständig aufgehoben werden.