Aktuelles



Rund um die Familie

Die Einwilligung in einen Vaterschaftstest ist zwar freiwillig und widerruflich, aber der Vater kann den Test auch heimlich durchführen lassen.
Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können für den Fall der Trennung eine Ausgleichszahlung vereinbaren.
Eine Verringerung der Unterhaltspflicht ist bei einem freiwilligen Gang in die Selbstständigkeit grundsätzlich zulässig, da die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit keine Leichtfertigkeit ist.
Der Vater eines unehelichen Kindes kann nach wie vor nur mit Zustimmung der Mutter das Erziehungs- und Sorgerecht zugesprochen bekommen.
Eltern dürfen ihren Kindern nicht beliebig viele Vornamen geben.
Für die Unterhaltsverpflichtung von Kindern gegenüber den Eltern müssen neben den eigenen Einkünften auch die Einkünfte des Ehegatten verwendet werden, soweit sie der Vermögensbildung dienen.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

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