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Rund um die Familie

Die Vereinbarung einer Unterhaltsabfindung ist auch dann noch bindend, wenn der Unterhaltsberechtigte eine neue Ehe schließt.
Ein nichteheliches Kind kann auch nach dem Tod der Mutter nicht den Familiennamen des Vaters annehmen.
Kinder, die erst nach dem Abschluss eines Ehevertrages geboren werden, können eine Korrektur der im Vertrag festgelegten Unterhaltsbestimmungen erforderlich machen.
Ein Ehepartner ist dem anderen auch dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn dieser sich treulos verhalten hat, sofern der Unterhalt dem Wohl gemeinsamer Kinder dient.
Kinder müssen auch dann für die Beerdigungskosten ihrer verstorbenen Eltern aufkommen, wenn sie zu diesen jahrelang keine persönliche Beziehung mehr unterhalten haben.
Der Ehepartner, der aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht, hat gegenüber dem Anderen einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung.


























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Baumann & Feilner

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