Aktuelles



Rund um die Familie

Das zum 1. Januar 2001 in Nordrhein-Westfalen eingeführte besondere Kirchgeld verstößt nicht gegen die Verfassung.
Ein vereinbarter Zugewinnausgleich trotz fortbestehender Zugewinngemeinschaft unterliegt der Schenkungsteuer.
Ein gerichtliches Abstammungsgutachten kann auch dann verwertbar sein, wenn es wegen eines heimlichen Vaterschaftstests erstellt worden ist.
Ein geschiedener Ehegatte kann sich nicht darauf berufen, dass er in der neuen Ehe nur den Haushalt führt und mangels eines Einkommens keinen Unterhalt mehr bezahlen kann.
Steuerliche Vorteile bleiben weiter Ehepaaren vorbehalten, eingetragene Lebenspartnerschaften können davon nicht profitieren.
Derjenige Elternteil, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt, ist zum Empfang des Kindergelds berechtigt.


























Kontakt

Baumann & Feilner

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