Aktuelles
Rund um die Familie
Familien profitieren überwiegend von den Änderungen, die die Koalition bis jetzt beschlossen hat.
Ein Unterhaltspflichtiger kann sich nicht in jedem Fall auf Schulden berufen, um seine Unterhaltsverpflichtung zu mindern.
Auch zwischen getrennt lebenden Ehegatten kann das Familienwohnheim steuerfrei übertragen werden.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist jetzt neu geregelt und in den meisten Fällen damit auch erheblich erweitert worden.
Bei einer ungewollten Schwangerschaft muss ein Arzt auch bei einem nichtehelichen Kind den Eltern vollen Schadensersatz bezahlen.
Unterhaltsleistungen an einen Empfänger, der über ertragsloses oder nicht veräußerbares Vermögen verfügt, können steuerlich nicht abgezogen werden.