Aktuelles



Rund um die Familie

Aufstockungsunterhalt kann nur verlangen, wer nach der Scheidung allein wegen der Ehe den früheren Lebensstandard nicht mehr selbst halten kann.
Sachsen gibt seine steuerliche Bevorzugung der Elterngeld-Empänger auf Druck der anderen Bundesländer auf.
Eltern können nur im Ausnahmefall zum Umgang mit ihrem eigenen Kind gezwungen werden.
Ein Ehevertrag wird nicht allein aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft sittenwidrig.
Eine Ausgleichzahlung dafür, dass der andere Ehepartner auf nachehelichen Unterhalt verzichtet, gilt als Schenkung und ist damit schenkungsteuerpflichtig.
Nur eine Ganztagesbetreuung rechtfertigt einen Anspruch auf Mehrbedarf beim Kindesunterhalt.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

Telefon: 09273/983-0
Telefax: 09273/983-33

www.baumann-feilner.de
info@baumann-feilner.de