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Erben und Vererben

Die Hinterlegung eines Testaments beim Amtsgericht ist der sicherste Weg, um zu gewährleisten, dass die vom Erblasser gewollte Erbfolge in Kraft tritt.
Neben der Erbeinsetzung haben Sie auch die Möglichkeit, jemanden durch ein Vermächtnis zu bedenken.
Durch eine Teilungsanordnung bestimmt der Erblasser, dass bei der Erbauseinandersetzung ein Gegenstand einem bestimmten Erben zufallen soll.


























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Baumann & Feilner

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