Aktuelles
Erben und Vererben
Der Begriff "persönliche Habe" umfasst in einer letztwilligen Verfügung grundsätzlich nur die Gegenstände des persönlichen Gebrauchs.
Ein testamentarisches Vermächtnis ist unter gewissen Umständen doch als Sonderausgabe abziehbar.
Durch die vorzeitige Auflösung des letzten Bundestages und das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es derzeit große Unsicherheiten bei der Unternehmensnachfolge.
Das Finanzamt muss frühere Erwerbe so berücksichtigen, dass sich der dann zustehende persönliche Freibetrag auch tatsächlich auswirkt.
Die Eröffnung eines notariellen Testaments genügt bei Banken als Nachweis für das Erbrecht des Erben.
Die Zahlung einer Abfindung für Pflichtteilsansprüche aus der Erbmasse selbst würde zwar die Steuerlast senken, wird aber von den Finanzämtern nicht akzeptiert.