Aktuelles
Erben und Vererben
Für den Fall, dass sich ein Erbe für die rückwirkende Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts entscheidet, hat das Bundesfinanzministerium die Bewertungsgrundlagen zur Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung in den Jahren 2007 und 2008 bekannt gegeben.
Ein Erbe kann nicht den unverbrauchten Teil einer Großspende des Erblassers in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen.
Mit der Erbschaftsteuerreform haben sich sowohl die Bewertung von als auch die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen geändert.
Mitgliedern einer Erbengemeinschaft kann nicht durch einfachen Mehrheitsbeschluss die Teilhabe an einem Nachlassgegenstand entzogen werden.
Vermögensübertragungen zu Lebzeiten der Eltern lösen nur dann einen Ausgleichsanspruch der übrigen Kinder aus, wenn eine Schenkung vorliegt.
Die Erbschaftsteuerreform kann wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten.