Aktuelles



Bauen, Mieten und Vermieten

Der Erwerber eines Bauwerkes hat auch gegen den Bauträger - ungeachtet dessen Haftungsausschluss in AGBs - einen Anspruch auf Mängelbeseitigung.
Für die Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Renovierungskosten ist bei Renovierungsarbeiten an Wohnräumen eine deutliche Ausdehnung des Gebrauchswertes erforderlich.
Ein Anspruch auf die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung besteht auch dann, wenn das Kind auswärts studiert - sofern das Kind dort keinen eigenen Haushalt führt und regelmäßig zu den Eltern zurückkehrt.
Ein Vermieter kann seine Haftung für Sach- und Vermögensschäden des Mieters nicht von vornherein durch eine Klausel im Formularmietvertrag ausschließen.
Verliert ein Mieter seine Hausschlüssel, so ist der Vermieter grundsätzlich nicht dazu berechtigt, das Schloss auf Kosten des Mieters auswechseln zu lassen.
Ein Makler kann seinen Provisionsanspruch verwirken, wenn ihm schwerwiegende Pflichtverstöße anzulasten sind.


























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Baumann & Feilner

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