Aktuelles



Bauen, Mieten und Vermieten

Die Reduzierung der Eigenheimzulage als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Steuerreform ist nun beschlossene Sache.
Die kurze Kündigungsfrist des Mieters von drei Monaten findet auch auf formularmäßige Mietverträge, die vor dem 1. September 2001 geschlossen wurden, keine Anwendung.
Wird ein Skybeamer als Werbeanlage eingesetzt, so ist bei der baurechtlichen Einordnung nicht nur der Gerätestandort, sondern auch der Bereich der Wahrnehmbarkeit entscheidend.
Das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme steht nicht unbedingt dem Bau einer Sporthalle in einem Wohngebiet entgegen.
Gemeinden haben bei der Errichtung von Windenergieanlagen ein Auswahlrecht hinsichtlich der bebaubaren Flächen und können daher auch geeignete Flächen von der Bebauung ausschließen.
Ein Vermieter kann eine Mieterhöhung damit rechtfertigen, dass in drei vergleichbaren Immobilien höhere Mieten vereinbart sind, soweit er diese genau angibt.


























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Baumann & Feilner

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