Aktuelles



Bauen, Mieten und Vermieten

Kündigt ein Vermieter einem Mieter aufgrund von Eigenbedarf, muss er diesem nur dann eine Ersatzwohnung anbieten, soweit eine solche verfügbar ist und in räumlicher Nähe liegt.
Eine Staffelmiete kann bereits vor Auflauf einer Mietpreisbindung vereinbart werden.
Gewährleistungsansprüche muss der Bauherr unverzüglich geltend machen, denn die Mängelbesichtigung durch den Architekten unterbricht noch nicht die Verjährung.
Eine Mobilfunkanlage, die die gesetzlichen Strahlungshöchstwerte einhält, muss auch in unmittelbarer Nähe geduldet werden.
Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt vor allem Einschränkungen bei der degressiven AfA und der Vermietung unter marktüblichen Konditionen.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 wurde die alte Verwaltungsauffassung zum anschaffungsnahen Aufwand im Gesetz festgeschrieben.


























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Baumann & Feilner

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