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Bauen, Mieten und Vermieten

Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung ein, muss er neben der Anfangsrenovierung nicht auch noch für Schönheitsreparaturen aufkommen.
Seit dem 1. Juni 2005 gelten auch für die meisten Mieter mit Altmietverträgen die kürzeren Kündigungsfristen der Mietrechtsreform von 2001.
Befindet sich der Mieter mit mehreren Mietzahlungen im Verzug, genügt für die Kündigung eine kurze Begründung. Eine ordentliche Kündigung bleibt grundsätzlich auch bei einer Nachzahlung wirksam.
Der Mieter einer Altbauwohnung kann vom Vermieter verlangen, dass die Wohnung gewissen Mindestanforderungen genügt.
Der Vermieter kann seinem Mieter kann nach einer groben Beleidigung das Mietverhältnis fristlos kündigen.
Die bisherige Investitionsförderung durch das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen. Jetzt gilt das Investitionszulagengesetz 2005, das gegenüber seinem Vorgänger einige wichtige Änderungen enthält.


























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