Aktuelles



Bauen, Mieten und Vermieten

Bei Mietausfällen von mindestens 20 % können Sie einen teilweisen Erlass der Grundsteuer beantragen.
Baubehörden dürfen weder eine erkennbar rechtswidrige Baugenehmigung erteilen noch einen gegen eine Baugenehmigung eingelegten Widerspruch des Nachbarn verschweigen. Auch dürfen Bauanträge nicht beliebig lange unbehandelt bleiben.
Ab dem 1. Juli 2007 können Eigentümergemeinschaften verstärkt Mehrheitsentscheidungen fassen und unter anderem auch die Kostenverteilung neu regeln.
Vermieter können von ihren Mietern die Zahlung eines Geldbetrages als Ersatz für die Vornahme bevorstehender Renovierungsarbeiten verlangen.
Ein Vermieter muss für die Unfälle haften, die sein Mieter auf einer nicht den Bauvorschriften entsprechenden Raumspartreppe erleidet.
Da die Wohnungseigentümergemeinschaft inzwischen Rechtsfähigkeit erlangt hat, zeichnet sich eine Angleichung zwischen Praxis und Rechtsprechung beim steuerlichen Abzug der Instandhaltungsrücklage ab.


























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Baumann & Feilner

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