Aktuelles
Bauen, Mieten und Vermieten
Handwerksleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, die in den Nebenkosten oder dem Hausgeld enthalten sind, können mit einem Nachweis vom Verwalter oder Vermieter steuermindernd berücksichtigt werden.
Soweit vertraglich kein Nutzungsrecht vereinbart ist, haben Mieter keinen Anspruch auf Nutzung des Hausgartens.
Erste Richtlinien für die anstehende Erbschaftsteuerreform stehen fest, doch woher das Geld in Zukunft kommen soll, ist noch nicht ganz klar.
Ein Architekt muss nicht nur die ordnungsgemäße Ausführung von Bauarbeiten überwachen, sondern den Bauherrn auch vor absehbaren Kostenrisiken rechtzeitig warnen.
Die von der Wohnungseigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse müssen, soweit sie nicht unwirksam sind, von allen Eigentümern beachtet und befolgt werden.
Die obersten Finanzbehörden haben durch eine Allgemeinverfügung die Anträge auf Aufhebung und Änderung des Grundsteuermessbescheides wegen Verfassungswidrigkeit des Grundsteuergesetzes zurückgewiesen.