Aktuelles



Bauen, Mieten und Vermieten

Bauträger müssen bei bereits eingetretenem Verzug dem Bauherrn einen genauen Fristenplan für die Fertigstellung vorlegen, der die größtmögliche Anstrengung berücksichtigt.
Eine Eigenbedarfskündigung ist auch dann möglich, wenn nur ein Gesellschafter der als Vermieter auftretenden GbR berechtigten Eigenbedarf nachweisen kann.
Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.
Miteigentümer einer Wohnungsgemeinschaft müssen versuchen, Schäden zunächst über die Gebäudeversicherung zu regeln, bevor sie einander verklagen.
Eine Sauna kann im Kellerraum eines Mehrfamilienhauses zulässig sein, wenn ihr Gebrauch die übrigen Eigentümer nicht erheblich stört.
Eine Eigentümergemeinschaft kann kein generelles Haustierverbot erlassen.


























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Baumann & Feilner

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