Aktuelles



Bauen, Mieten und Vermieten

Vermieter können nur bei nötigen Modernisierungen eine Mieterhöhung durchsetzen.
Ragt das Gebäude auf einem verkauften Grundstück auf das Nachbargrundstück über, liegt ein Rechtsmangel vor.
Ebenso wie bei Wohnraummietverträgen sind starre Renovierungsklauseln auch in Mietverträgen über gewerblich genutzte Räume unzulässig.
Mieter können zumindest bei Neubauwohnungen eine Mietminderung durchsetzen, wenn sich die Wohnung im Sommer unerträglich aufheizt.
Neu eingebaute Rollläden sind schwer mangelhaft, wenn sie sich nach einer frostigen Nacht nicht mehr öffnen lassen.
Ausnahmsweise kann ein Bauherr bereits vor der Abnahme Schadensersatz wegen absehbarer schwerwiegender Mängel geltend machen.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

Telefon: 09273/983-0
Telefax: 09273/983-33

www.baumann-feilner.de
info@baumann-feilner.de