Aktuelles



Private Rechtsgeschäfte

Reiseveranstalter dürfen nach der Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung auf den Reisepreis fordern.
Kapitalanleger können ihre gesamte Einlage zurückfordern, wenn sie bei Vertragsschluss arglistig getäuscht oder unzureichend belehrt worden sind.
Weigert sich der Versicherungsnehmer an einer einfachen, schmerz- und gefahrlosen Therapie teilzunehmen, dann muss die Versicherung keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen.
Wer eine gebuchte Reise storniert oder die bereits angetretene Reise kündigt, bekommt nur dann sein Geld zurück, wenn höhere Gewalt oder schwerwiegende Mängel für den Abbruch verantwortlich sind.
Banken dürfen für die Übertragung von Wertpapieren in ein anderes Depot keine Gebühren erheben.
Die Regierungskoalition hat sich auf den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes geeinigt, der sich auf weite Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens erstreckt.


























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Baumann & Feilner

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