Aktuelles



Private Rechtsgeschäfte

Eine AGB-Klausel, die einer Bank ein Pfandrecht am Kontoguthaben des Kunden auch für Forderungen gegenüber Dritten einräumt, ist unzulässig.
Eine Versicherung muss eine unberechtigte Kündigung innerhalb von vierzehn Tagen zurückweisen.
Gebäudeversicherungen müssen grundsätzlich nicht für Schäden aufkommen, die aus der unsachgemäßen Installation von Rohren oder Rohrstücken folgen.
Anleger können von Anlagevermittlern nur dann Schadensersatz verlangen, wenn sie Mängel in der Beratung nachweisen können.
Restaurantbesitzer müssen nur dann für Schadensersatz und Schmerzensgeld aufkommen, wenn der geschädigte Gast die Schadensursache nachweisen kann.
Spielsüchtige haben einen Anspruch auf Erstattung ihrer Verluste, wenn sie nach freiwilliger Vereinbarung einer Selbstsperre weiterhin zum Spiel zugelassen worden sind.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

Telefon: 09273/983-0
Telefax: 09273/983-33

www.baumann-feilner.de
info@baumann-feilner.de