Aktuelles



Private Rechtsgeschäfte

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Anlegern gestärkt, wenn es um den Nachweis einer mangelhaften Beratung geht.
In zwei Schritten wird die Einlagensicherung der Banken auf 100.000 Euro angehoben und in anderen Bereichen ebenfalls verbessert.
Fluggesellschaften dürfen ihren Kunden in ihren AGB keine feste Abfolge für die gebuchten Flüge vorschreiben.
Ein Geschädigter kann die Kosten für einen eingeschalteten Sachverständigen nur geltend machen, wenn der zu erwartende Schaden über der Bagatellgrenze liegt.
Anlagevermittler müssen zumindest bei altbekannten Anlegern nicht vor jeder neuen Anlageentscheidung ein Beratungsgespräch anbieten.
Ansprüche geprellter Anleger beginnen erst dann zu verjähren, wenn diese Namen und Anschrift des Ersatzpflichtigen kennen.


























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Baumann & Feilner

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