Aktuelles



Auto und Verkehr

Zu schnelles Fahren kann sich bei einem fremdverschuldeten Unfall anspruchsmindernd auswirken.
Überholen bei unklarer Verkehrslage ist ein grob fahrlässiges Fahrmanöver und verpflichtet im Zweifel zum Schadensersatz.
Der Bundesrat hat einer umfangreichen Änderung des Bußgeldkatalogs zugestimmt.
Erleidet ein Verkehrsteilnehmer durch Kollision mit einem Räumfahrzeug einen Schaden, kann ihm unter Umständen der gesamte Schaden auferlegt werden.
Kommunen fehlt für ein generelles Abstellverbot für Fahrräder die Rechtsgrundlage, wenn keine konkrete Gefährdung vorliegt.
Entfernt sich ein Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort, verliert er auch bei nachträglicher Selbstanzeige gegenüber der Polizei seinen Versicherungsschutz.


























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Baumann & Feilner

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