Aktuelles



Auto und Verkehr

Ein Autofahrer handelt nicht grob fahrlässig, wenn er sich reflexartig zu seinem schreienden Kind umdreht.
Ein Beifahrer kann die Haftpflichtversicherung des Fahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nehmen.
Das Jahr 2005 bringt zahlreiche Änderungen für die deutschen Autofahrer. Neben der Erhöhung der Kfz-Steuer, der Einführung der Lkw-Maut und Änderungen im Führerscheinrecht wird vor allem das Verkehrsrecht deutlich verschärft.
Mit sieben Jahren haften Kinder auch für Schäden, die sie an einem geparkten Fahrzeug verursachen.
Mit dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis wird auch der Gebrauch eines Führerscheins aus dem Ausland untersagt.
Wer zum Winterurlaub in die Berge mit Sommerreifen aufbricht, verliert seinen Versicherungsschutz.


























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Baumann & Feilner

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