Aktuelles



Auto und Verkehr

Beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs für einen Unfallwagen kann der Geschädigte den vollen Schaden einschließlich der Mehrwertsteuer geltend machen.
Kommt bei einem Wendemanöver zu einem Unfall, muss sich der Wendende grundsätzlich einen Großteil des Schadens zurechnen lassen.
Fußgänger müssen sich auch bei einer grünen Ampel durch einen Seitenblick vergewissern, dass sie die Straße gefahrlos überqueren können.
Ein Unfallgeschädigter hat nur dann einen Anspruch auf einen Mietwagen, wenn er diesen auch wirklich benötigt.
Ein Auto, das auf dem zugewiesenen Parkplatz steht, darf auch bei nicht erkennbarem Berechtigungsschein nicht abgeschleppt werden.
Radfahrer sind nur dann zur Benutzung eines ausgeschilderten Radwegs verpflichtet, wenn dieser auch geeignet und verkehrssicher ist.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

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