Aktuelles



Allgemeine Rechtsangelegenheiten

Umfangreiche Gesetzesänderungen stehen für den 1. Januar 2002 an, da das Schuldrecht zur Umsetzung von EWG-Richtlinien grundlegend überarbeitet wird.
Bei einer Überschuldung muss kurzfristig ein Insolvenzantrag gestellt werden, wenn eine Prognose ergibt, dass die Geschäftsfortführung keinen Sinn mehr macht.
Eine Gemeinde in Rheinland-Pfalz muss für den Ausbau von Straßen Beiträge erheben, auch wenn sie auf dieses Geld wegen ihrer guten Finanzlage nicht angewiesen wäre.
Hauseigentümern steht grundsätzlich kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu, da es ihnen zumutbar ist, den Prozess durch Aufnahme eines Kredits zu finanzieren, indem sie das Haus als Sicherheit für den Kredit einsetzen.
Bei formularmäßigen Bürgschaftserklärungen schaden Unklarheiten nicht, sofern sie sich durch Auslegung beheben lassen.
Die Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren im Mahnverfahren wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt


























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Baumann & Feilner

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