Aktuelles



Allgemeine Rechtsangelegenheiten

Durch eine Gesetzesänderung erfolgen Eintragungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister seit dem 1. Dezember 2004 nicht nur schneller, sondern meist auch günstiger.
Verwahrt ein Verkäufer bereits bezahlte Waren für den Käufer, können diese grundsätzlich nicht gepfändet werden.
Wird ein Urteil vor der angekündigten Uhrzeit verlesen, ist das zwar ein formaler Fehler, der aber die Wirksamkeit des Urteils nicht berührt.
Ein Mahnverfahren kann erst nach Zustellung des Mahnbescheids ins streitige Verfahren übergeleitet werden.
Auch mit dem am 1. Juli in Kraft getretenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bleibt die fachkundige Rechtsberatung erschwinglich.
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Unfallgegner darf nicht zur Absicherung des Sachverständigenhonorars abgetreten und vom Sachverständigen eingezogen werden.


























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Baumann & Feilner

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