Aktuelles



Allgemeine Rechtsangelegenheiten

Das Bundeskabinett hat Mitte Oktober die Überarbeitung der geltenden Insolvenzordnung beschlossen.
Sobald gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung eingelegt worden ist, kann das Verfahren nicht mehr zum Musterverfahren übergeleitet werden.
Ein Gläubiger sollte vor der Beantragung eines Mahnbescheids prüfen, ob dem Schuldner eine Rechnung über den offenen Betrag zugegangen ist.
Die Finanzbehörden müssen keine Auskünfte über die ihnen bekannten Auslandsaktivitäten eines Steuerzahlers geben.
Ein weiteres aktuelles Gesetzesvorhaben befasst sich mit der Einführung eines europaweit einheitlichen Mahn- und Zivilverfahren für geringfügige Forderungen.
Für das sozialgerichtliche und das arbeitsgerichtliche Verfahrens ist eine Entlastung der Justiz geplant, die die Prozesse zukünftig beschleunigen soll.


























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