Aktuelles
Internet und Telekommunikation
Arbeitnehmer dürfen betriebliche PCs und Telefone zwar steuerfrei privat nutzen, über die Nutzung mussten aber Aufzeichnungen geführt werden. Das soll sich ändern.
Werbung per eMail zu verschicken, ist unzulässig.
Der ersatzlose Verfall eines Restguthabens auf einer Telefonkarte wegen einer Gültigkeitsbefristung ist eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers.
Branchen- und Gattungsbezeichnungen dürfen grundsätzlich als Domainnamen im Internet verwendet werden.
Erneut wurde in der aktuellen Rechtsprechung mehrfach festgestellt, dass unerwünschte E-Mail-Werbung unzulässig ist.
Das Fernabsatzgesetz schreibt vor, dass die Kunden eine Widerrufsbelehrung erhalten.