Aktuelles
Internet und Telekommunikation
Unternehmen dürfen die Namen bekannter Städte zumindest dann nicht als Domain verwenden, wenn die Stadtbezeichnung in keinem Zusammenhang zur Firma steht.
Anbieter von kostenpflichtigen SMS-Diensten müssen mit jeder einzelnen Kurznachricht die Kosten für die Kurznachricht angeben.
Im Internet angebotene Waren müssen grundsätzlich umgehend lieferbar sein, falls der Händler seine Kunden nicht auf eine längere Lieferfrist hinweist.
Internetprovider dürfen dynamische Verbindungsdaten nur bis zur Erstellung der Abrechnung speichern.
Auch Verträge, die unter Einschaltung eines Boten abgeschlossen werden, unterliegen in der Regel dem Fernabsatzrecht.
Umgekehrte Auktionen im Internet sind nicht wettbewerbswidrig und dürfen somit auch beworben werden.