Aktuelles
Internet und Telekommunikation
Seit dem 1. Januar 2007 müssen Geschäftsbriefe aller Art, also auch Telefaxe und E-Mails, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthalten.
Eine Domain kann zumindest dann auf einen Vertreter registriert werden, wenn der Vertretene ein berechtigtes Interesse an der Domain geltend macht.
Am dem 1. Januar 2007 gelten für den Verbraucherschutz zahlreiche neue Regelungen.
Unternehmen müssen nicht zum Absender von Werbe-eMails in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, um einen gerichtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch geltend machen zu können.
Auch Privatpersonen können für das unbefugte Benutzen des eigenen WLAN-Anschlusses durch Dritte haften.
Es genügt für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei einem Kauf im Internet, wenn der Verwender die Möglichkeit zum Ausdrucken oder dauerhaften Speichern erkennbar anbietet.