Aktuelles



Internet und Telekommunikation

Auch im Online-Handel dürfen Gutscheine nicht bereits nach einem Jahr verfallen.
Ein Domain-Name ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut, womit die Aufwendungen für den Erwerb weder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben sind noch abgeschrieben werden können.
Ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen die Preisangabeverordnung liegt vor, wenn Zusatzkosten für einen angebotenen Artikel nicht in räumlicher Nähe zu dessen Preis angeführt sind.
Wenn eine Webseite den Eindruck erweckt, dass ihre Inhalte kostenlos sind, kann eine in den AGB vorgesehene Zahlungspflicht überraschend und damit unwirksam sein.
Der Betreiber von Internet-Auktionen kann einen Account sperren, wenn über diesen die Sperrung eines anderen Account umgangen wird. Auf den konkreten Hinweis eines Nutzers hin, dass ein Account missbraucht wird, muss dieser gesperrt werden.
Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten.


























Kontakt

Baumann & Feilner

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