Aktuelles
Sozialversicherungen und Co.
Eine Reihe von Anforderungen muss erfüllt sein, damit Arbeitsverhältnisse mit Familienangehörigen anerkannt werden, die im Betrieb mitarbeiten.
Schließt ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, führt dies nicht in jedem Fall zu einer zwölfwöchigen Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.
Die Sozialversicherungsträger verlangen, dass trotz der Vereinfachungen bei geringfügigen Beschäftigungen im vergangenen Jahr auch weiterhin Stundenaufzeichnungen geführt werden.
Mit Beginn des Jahres 2004 wurden durch den Gesetzgeber verschiedene Änderungen im Bereich der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung vorgenommen.
Die 400-Euro-Grenze für geringfügige Beschäftigungen kann auf diverse Weise aufgestockt werden, ohne die Pauschalierung zu gefährden.
Ab dem 1. Juli 2003 müssen Arbeitnehmer sich unverzüglich beim Arbeitsamt melden, nachdem sie ihre Kündigung erhalten haben - ein Umstand, auf den der Arbeitgeber hinweisen muss.