Aktuelles
Sozialversicherungen und Co.
Seit dem 1. Oktober 2005 gelten für Empfänger des Arbeitslosengelds II erhöhte Freibeträge beim Zuverdienst. Weiterhin werden einige staatliche Leistungen nicht mehr anspruchsmindernd berücksichtigt.
Auch ein Sozialhilfeempfänger darf eine Erbschaft ausschlagen, selbst wenn er damit auf die Möglichkeit verzichtet, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.
Das Arbeitslosengeld darf nur dann wegen einer verspäteten Meldung gekürzt werden, wenn dem Arbeitssuchenden seine Meldepflicht bekannt gewesen ist.
Die Eigenheimzulage wird nicht als eigenes Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, wenn sie tatsächlich für die eigene Wohnung genutzt wird.
Die Verkürzung der Zahlungsfrist für die Sozialabgaben von der Mitte des Folgemonats auf das Ende des laufenden Monats ist jetzt beschlossene Sache.
Zum 1. Juli müssen die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen einen zusätzlichen Beitrag von 0,9 % des Bruttolohns für den Zahnersatz bezahlen. Gleichzeitig müssen die Krankenkassen ihren Beitragssatz um 0,9 % senken.