Aktuelles



Sozialversicherungen und Co.

Für den Elternunterhalt muss der Vermögensstamm nur bei wirtschaftlicher Verwertungsmöglichkeit eingesetzt werden.
Die Erhebung des vollen Krankenkassenbeitrags auf Betriebsrenten von freiwillig gesetzlich Versicherten ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
ALG II-Empfänger können grundsätzlich die volle Übernahme der Betriebskosten für eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus verlangen.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen mit einer umfangreichen Kürzung von Steuervergünstigungen leben.
Bezieher von ALG II müssen nicht in jedem Fall einen Hausbesuch von Mitarbeitern der Arbeitsagentur hinnehmen.
Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 ist in Kraft getreten und sieht bereits erste Änderungen zum 1. Juli 2006 vor.


























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Baumann & Feilner

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