Aktuelles



Sozialversicherungen und Co.

Ein Arbeitgeber handelt auch dann straflos, wenn er aufgrund einer erschlichenen E-101-Bescheinigung keine Beiträge zur Sozialversicherung abführt.
Einem Anspruch auf Witwenrente steht bei einer Nothochzeit grundsätzlich die gesetzliche Vermutung der Versorgungsabsicht bei kurzer Ehedauer entgegen.
Der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II ist ausreichend hoch, um die vom Grundgesetz gebotene Existenzsicherung zu garantieren.
Ab dem 1. Januar 2007 gelten neben dem geringeren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 4,2 % für Empfänger des Arbeitslosengeldes II neue Regelungen.
Zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen an die Lohnentwicklung angepasst.
Zukünftig soll die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erst enden, wenn die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wurde.


























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