Aktuelles



Sozialversicherungen und Co.

Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu.
Ab 1. Juli 2014 müssen Arbeitgeber Befreiungsanträge von der Rentenversicherungspflicht zwingend innerhalb von sechs Wochen bei der Minijob-Zentrale melden.
Das Bundesland Sachsen hat vorgeschlagen, die alte Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge im Folgemonat wieder herzustellen.
Auch ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Anteil von fast 50 % kann sozialversicherungspflichtig sein, wenn der Anstellungsvertrag typische Arbeitnehmerrechte vorsieht.
Wegen dem Wegfall der zeitlichen Rechnungsabgrenzung in der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen seit dem 1. Januar 2014 keine Korrektur-Beitragsnachweise mehr übermittelt werden.
Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Eckwerte der Sozialversicherung sind zum 1. Januar 2014 wie jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst worden.


























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