Aktuelles
Sozialversicherungen und Co.
Neben einer Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro steigt zum 1. Oktober 2022 auch die Minijobgrenze auf 520 Euro.
Gesetzlich Versicherte müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Beiträge zur Krankenversicherung einstellen.
Neben einer Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro soll zum 1. Oktober 2022 auch die Minijobgrenze steigen.
Die pandemiebedingten Erleichterungen bei der Kurarbeit werden erneut verlängert und gelten nun für Betriebe, die bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit einführen.
Die neuen Eckwerte für die Sozialversicherung in 2020 stehen fest.
Mütter, die während der Kindererziehungszeit gearbetet haben, erhalten nicht den vollen Kinderbonus, wenn zusammen mit dem Arbeitseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.