Aktuelles



Arbeitsrecht

Eine Frist für die Arbeitsaufnahme während der Rufbereitschaft ist nicht zulässig, wenn der Mitarbeiter innerhalb dieser Frist den Betrieb von seiner Wohnung aus gar nicht erreichen kann.
Wird die Filiale eines Unternehmens geschlossen, kann der Arbeitgeber die dort beschäftigten Arbeitnehmer ohne Änderungskündigung versetzen.
Am Arbeitsplatz geschlossene Aufhebungsverträge kann der Arbeitnehmer später nicht widerrufen.
Es ist zulässig, wenn nach einer Betriebsübernahme nur die Stammbelegschaft Weihnachtsgeld erhält, nicht aber die übernommenen Arbeitnehmer.
Kündigungen wegen zunehmender Kundenreklamationen bedürfen einer vorherigen Abmahnung.
Existenzgründer können jetzt in den ersten vier Jahren ihrer Tätigkeit einfacher befristete Arbeitsverträge abschließen.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

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Telefax: 09273/983-33

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