Aktuelles



Arbeitsrecht

Die Regierungskoalition hat sich auf den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes geeinigt, der sich auf weite Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens erstreckt.
Die Gewährung des Weihnachtsgeldes darf nicht von einer Zustimmung zur Arbeitszeitverlängerung abhängig gemacht werden.
Die dauerhafte Überwachung eines Arbeitsplatzes durch eine Videokamera ist unzulässig, soweit kein konkreter Verdacht vorliegt.
Für eine Sonderzuwendung darf der Betrieb eine weitere Betriebszugehörigkeit von höchstens drei Monaten pro Monatsgehalt verlangen.
Die Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagsstellen ist nur eingeschränkt angreifbar.
Verrät ein Arbeitnehmer Geschäftsgeheimnisse, kann ihm auch ohne vorherige Abmahnung aus wichtigem Grund gekündigt werden.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

Telefon: 09273/983-0
Telefax: 09273/983-33

www.baumann-feilner.de
info@baumann-feilner.de