Aktuelles



Arbeitsrecht

Eine Kündigungsschutzklage kann auch noch nach Ablauf der Klagefrist erhoben werden, falls die Kündigung während des Urlaubs zugegangen und somit die Frist angelaufen ist. Wenn allein die Kündigungsfrist umstritten ist, muss keine Klagefrist eingehalten werden.
Die pauschale Abgeltung gilt nur für Überstunden, die innerhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit liegen.
Ältere Arbeitnehmer, die in wenigen Jahren das Regelrentenalter erreichen, genießen einen niedrigeren Kündigungsschutz.
Arbeitnehmern kann vom Insolvenzverwalter auch dann gekündigt werden, wenn diesen vor Eintritt der Insolvenz eine Beschäftigungsgarantie zugesagt worden ist.
Fahrt- und Flugzeiten bei Dienstreisen verlängern zwar nicht die anrechenbare Arbeitszeit, der Arbeitgeber kann allerdings verlangen, dass hierdurch erworbene Boni nur für Dienstreisen eingesetzt werden.
Ein Arbeitszeugnis, das aus Form- oder Inhaltsgründen korrigiert werden muss, darf nicht dabei verschlechtert werden.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

Telefon: 09273/983-0
Telefax: 09273/983-33

www.baumann-feilner.de
info@baumann-feilner.de